1. Zielsetzung
Verwendung hochwertiger, langzeitmundresistenter Werkstoffe und deren fehlerfreie Verarbeitung durch den Zahntechniker zu hochwertigem Zahnersatz nach einem exakt definierten Anforderungsprofil. Der so entstandene Zahnersatz muss sich im Mund als emissionsarm bewähren.
Die vom Zahntechniker verwendeten Werkstoffe zur Herstellung von Zahnersatz sind Mischwerkstoffe, diese müssen exakt am Fokus der physikalischen Gesetze, mit systemischen Verfahrensparametern, zu Zahnersatz verarbeitet werden. Hier werden auch verschiedene Werkstoffe in einem Zahnersatz zusammengeführt. Diese Werkstoffvielfalt muss im Zahnersatz homogen aufeinander abgestimmt werden. Das hergestellte Werkstück = Zahnersatz muss den gestellten Anforderungen an Ionenabgabe, Korrosionsbeständigkeit und Kompatibilität im Biotop Mundhöhle gerecht werden. Bei noch vorhandenem Restzahnersatz muss der herzustellende Zahnersatz werkstoffmäßig auch mit diesem abgestimmt werden. Nur dann ist es möglich Wechselwirkungen und Umwelteinflüsse zu verhindern.
Um diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden ist eine enge, fachbezogene Zusammenarbeit zwischen Zahntechniker, Zahnarzt und möglichen Co-Therapeuten die Voraussetzung. Nur auf dieser Grundlage kann eine optimal patientenverträgliche Qualität beim Zahnersatz, abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten am Patienten, entstehen.
2. Gegenstand der Qualifizierung für das Dentallabor
- Werkstoffe die den Qualitätsanspruch der Langzeitverträglichkeit nach der Verarbeitung zu Zahnersatz erfüllen. Diese werden in allen Technikbereichen während der Laborausbildung festgelegt.
- Alle systemischen Verfahrenstechniken bei der Herstellung von Zahnersatz werden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geschult und das Dentallabor verpflichtet sich diese exakt einzuhalten. Wenn im Herstellungsprozess Voraussetzungen fehlen, müssen diese vom Dentallabor während der Ausbildung nachgerüstet werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt, möglicher Co-Therapeuten und dem Zahntechniker zur Abstimmung von Zahnersatz ist ein wichtiges Thema der Ausbildung. Damit sollen ungünstige Wechselwirkungen zwischen neuem Zahnersatz und eventuell noch vorhandenem Restzahnersatz einerseits und mit sonstigen Belastungen andererseits verhindert werden
3. Grundlage der Qualifizierung für das Dentallabor
Das Dentallabor wird während der gesamten Ausbildung vom Referenten betreut. Am Ende der Qualifizierungs-Ausbildung erstellt das Dentallabor für alle von ihm verarbeiteten Werkstoffe, die unter den vorgegebenen Qualitätskriterien zugelassenen sind, mit den erlernten systemischen Verfahrensparametern sogenannte „Testkörper nach Sabath®“ als Nachweis der Qualitätserbringung. Diese hergestellten Testkörper werden an die Sabath Dentalforschung zur Qualitätsüberprüfung eingereicht. Sind alle Testkörper ohne Beanstandung, hat das Labor den Qualitätsnachweis nach ZQN erbracht.
Bei den hergestellten Testkörpern sind alle Herstellungsverfahren für Zahnersatz integriert, auch Verbindungstechniken und Verblendungen. Die Testkörper entsprechen den Anforderungen der DIN EN ISO 7405 / Testkörper für biologische Prüfung in Zellkulturen und werden nun in einem speziellen Testkörperkoffer an das Dentallabor mit der Qualifizierung zurück geliefert. Sie sind für alle Materialverträglichkeitstestungen am Patienten geeignet. Das Dentallabor stellt diese Testkörper für Zahnärzte und Co-Therapeuten, die Materialverträglichkeitstestungen am Patienten vornehmen, zur Verfügung.